Was Unternehmen ab dem 27.9.2026 bei grüner Werbung beachten müssen

Nachhaltigkeit ist für viele Menschen ein wichtiges Kaufkriterium. Entsprechend häufig setzen Unternehmen auf Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung. Ab dem 27. September 2026 gelten dafür jedoch deutlich strengere Anforderungen. 

Mit der Umsetzung der europäischen Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie (EmpCo) wird das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verschärft. Die neuen Vorgaben sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführender Umweltwerbung und Greenwashing schützen.

Nicht nur neue Kampagnen sind davon betroffen, sondern auch Produkte, Verpackungen und Werbemittel, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Markt sind.

 

Was ändert sich für die Nachhaltigkeitswerbung?

Werbeaussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie objektiv, nachvollziehbar und durch geeignete Nachweise belegbar sind. Unternehmen müssen die entsprechenden Nachweise im Zweifel jederzeit vorlegen können. Das gilt nicht nur für geschriebene Green Claims. Auch Produktnamen, verwendete Symbole, grafische Gestaltung oder Nachhaltigkeitssiegel können vom Verbraucher als Umweltwerbung wahrgenommen werden und unterliegen deshalb einer kritischen Prüfung.

Besonders kritisch werden künftig Aussagen zur Klimaneutralität bewertet. Insbesondere dann, wenn sie ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beruhen, wie etwa durch den Kauf von Zertifikaten oder die Finanzierung von Aufforstungsprojekten.

Entscheidend ist künftig nicht allein die Formulierung eines Green Claims, sondern die Frage, ob das Unternehmen die Aussage im Zweifel belegen kann. Die rechtliche Bewertung orientiert sich daher weniger am Werbetext als an den zugrunde liegenden Nachweisen.

Wer mit Zukunftszielen wie „klimaneutral bis 2045“ wirbt, muss außerdem einen detaillierten und realistischen Umsetzungsplan vorlegen können. Dieser muss messbare und zeitgebundene Ziele enthalten, öffentlich einsehbar sein und regelmäßig durch unabhängige externe Sachverständige überprüft werden.

 

EmpCo und UWG: Welche Risiken drohen bei unzulässigen Green Claims?

Ab dem 27. September 2026 können unzulässige Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen spürbare Folgen haben. Neben Abmahnungen und Unterlassungsklagen drohen kurzfristige Kampagnenstopps oder aufwendige Änderungen an bereits produzierten Verpackungen. Hinzu kommen mögliche Reputationsschäden, wenn der Eindruck entsteht, ein Unternehmen betreibe Greenwashing oder werbe mit nicht ausreichend belegten Umweltversprechen.

 

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Damit notwendige Anpassungen rechtzeitig umgesetzt werden können, empfiehlt sich eine systematische Bestandsaufnahme der gesamten Nachhaltigkeits- und Umweltwerbung:

  • Alle Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims erfassen:
    Sammeln Sie sämtliche Aussagen, die aktuell in Ihrer Kommunikation verwendet werden.
  • Belastbare Nachweise dokumentieren:
    Halten Sie für jeden Claim fest, durch welche Daten, Prüfungen oder Zertifikate er belegt werden kann.
  • Allgemeine Begriffe konkretisieren:
    Aussagen wie „grün“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sollten präziser formuliert und klar eingegrenzt werden.
  • Siegel und Labels überprüfen:
    Prüfen Sie, ob eingesetzte Nachhaltigkeitssiegel und eigene Labels künftig weiterhin zulässig sind.
  • Kommunikationsmittel anpassen:
    Überarbeiten Sie bei Bedarf Websites, Broschüren, Verpackungen, Social-Media-Posts und Kampagnen.
  • Interne Teams sensibilisieren:
    Informieren Sie Marketing, Vertrieb und Kommunikation über die neuen Anforderungen

Gerade bei Verpackungen und langfristig geplanten Kampagnen sollte die Prüfung frühzeitig beginnen. Denn je nach Umfang können Abstimmungen, neue Gestaltungen und Produktionsvorläufe einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Gemeinsam zu einer glaubwürdigen Kommunikation

Die neuen Green-Claims-Richtlinien bedeuten nicht, dass Unternehmen weniger über Nachhaltigkeit sprechen sollten! Aber präziser, transparenter und auf einer auf einer belastbaren Grundlage. Glaubwürdige Leistungen gewinnen damit gegenüber pauschalen Marketingversprechen an Bedeutung.

Sollten Sie Fragen dazu haben, wie sich die neuen Vorgaben aus EmpCo und UWG auf Ihre Nachhaltigkeitskommunikation auswirken oder welche Werbemittel angepasst werden sollten, sprechen Sie uns bitte an. LIVING CONCEPT leistet keine Rechtsberatung. Auf Basis von fachlichen Grundlagen ihres Unternehmens,  prüfen wir allerdings gerne mit Ihnen, welche bestehenden Aussagen angepasst werden sollten, entwickeln präzisere Formulierungen und übertragen sie auf die relevanten Kommunikationsmittel. Die inhaltliche Verantwortung und die erforderlichen Nachweise verbleiben beim werbenden Unternehmen. So entstehen Kampagnen, die nicht nur aufmerksamkeitsstark, sondern auch nachvollziehbar und glaubwürdig sind.