Barrierefreie Websites

Neue Vorgaben als Chance –
Standards für mehr Inklusion pragmatisch umsetzen

Die rechtlichen Grundlagen

 

Bitte beachten Sie, dass wir als Werbeagentur keine rechtsverbindliche Beratung zur individuellen Anwendbarkeit und zum Umfang gesetzlicher Pflichten erteilen können, sondern lediglich eine unverbindliche Einschätzung geben.

Was ändert sich durch das neue Gesetz ab Mitte 2025?

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und ergänzt bestehende Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit.

Das Gesetz enthält konkrete Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen, mit besonderem Fokus auf IT-Lösungen wie Websites und Apps.

Die Einführung des BFSG bedeutet, dass Unternehmen ihre digitalen Angebote überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen. Dies kann Änderungen in der Websitegestaltung, der Entwicklung von Apps und der Bereitstellung digitaler Dienste erfordern.

Unternehmen sollten frühzeitig mit der Planung und Umsetzung barrierefreier Lösungen beginnen, um die gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen und potenzielle rechtliche Risiken zu vermeiden.

Wer ist von dem neuen Gesetz betroffen?

Hersteller, Einführer und Händler, die folgende Produkte in Verkehr bringen:

  • Computer (inkl. Betriebssysteme)
  • Selbstbedienungsterminals (z.B. Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten)
  • Verbraucherendgeräte für Telekommunikations- und audiovisuelle Mediendienste
  • E-Book-Lesegeräte

Dienstleistungserbringer, die folgende Dienstleistungen anbieten oder erbringen:

  • Telekommunikationsdienste
  • Personenbeförderungsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr (mit Ausnahmen für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr)
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • E-Books und Software hierfür
  • Elektronische Geschäftsdienste wie z. B. Terminbuchung, Shop oder Funktionen zur geschäftlichen Kontaktaufnahme mit Verbrauchern)

Es gibt jedoch Ausnahmen für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen oder anbieten.

Hinweis: Öffentliche Stellen, wie Bundesbehörden, sind nicht direkt durch das BFSG betroffen, sondern durch andere Regelungen zur Barrierefreiheit, wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), welche die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vorschreiben.

Wir empfehlen, sich individuell beraten zu lassen, um die spezifische Situation zu klären.

Gibt es Sanktionen bei Nichteinhalten der Anforderungen?

Ja, bei Nichteinhaltung der Anforderungen des BFSG können Bußgelder bis zu 100.000 € verhängt werden. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde bei Online-Geschäften die Schließung anordnen.

Die Überprüfung erfolgt stichprobenartig durch die jeweiligen Landesüberwachungsstellen. Verbraucherinnen und Verbraucher, Verbände und andere Akteure können Behörden und Gerichte über Verstöße informieren und ein Schlichtungsverfahren einleiten.

Es ist daher für betroffene Unternehmen ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG auseinanderzusetzen und notwendige Anpassungen vorzunehmen, um Sanktionen zu vermeiden und gleichzeitig die Zugänglichkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen für alle Nutzer zu verbessern.

Unsere Haltung zur Barrierefreiheit

 

Sollten auch nicht betroffene Unternehmen ihre Websites barrierefrei gestalten?

Ja, wir empfehlen allen Unternehmen, unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung, ihre Websites barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten. Die Vorteile in Bezug auf Nutzerfreundlichkeit, Reichweite und SEO überwiegen oft die Kosten.

Barrierefreie Websites sind für alle zugänglich, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen. Dies führt zu einer breiteren Zielgruppe und verbessert die Benutzererfahrung für alle Nutzenden. Insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, wie der Alterung der Gesellschaft, ist es sinnvoll, eher von „Accessible Design“ zu sprechen, um die Zugänglichkeit für alle zu betonen.

Warum sind barrierefreie Websites sinnvoll?

Von barrierefreien Websites profitieren vor allem Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen. Darüber hinaus profitieren aber auch:

  • Ältere Menschen mit altersbedingten Einschränkungen
  • Nutzer mit temporären Beeinträchtigungen (z. B. durch Verletzungen)
  • Menschen in situationsbedingten Einschränkungen (z. B. laute Umgebung)
  • „Eilige Leser“, die schnell Informationen finden möchten
  • Suchmaschinen, die Inhalte besser erfassen können

Barrierefreiheit im digitalen Raum ist aus mehreren Gründen von großer Bedeutung:

  • Inklusion: Sie ermöglicht allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben.
  • Verbessertes Nutzererlebnis: Barrierefreie Websites sind oft übersichtlicher und einfacher zu bedienen.
  • Größere Reichweite und wirtschaftliche Vorteile: Sie erreichen mehr potenzielle Kunden oder Nutzer.
  • Suchmaschinenoptimierung: Viele Aspekte der Barrierefreiheit verbessern auch das Ranking in Suchmaschinen.
  • Rechtliche Anforderungen: In manchen Fällen ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben.

Barrierefreie Websites bieten somit nicht nur Menschen mit Behinderungen Vorteile, sondern verbessern die Nutzererfahrung für alle Besuchenden und bringen technische sowie wirtschaftliche Vorteile für die Betreibenden.

Digitale Barrierefreiheit umsetzen

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte und Technologien so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, einschließlich jener mit Behinderungen, wahrgenommen, verstanden, navigiert und genutzt werden können.

Sie umfasst  auf unterschiedlichen Ebenen eine Vielzahl von Aspekten, die sicherstellen, dass digitale Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen.

Beispiele für digitale Barrieren

  • Visuelle Barrieren: Texte mit geringem Kontrast zum Hintergrund, fehlende Alternativtexte für Bilder
  • Auditive Barrieren: Fehlende Untertitel oder Transkripte für audiovisuelle Inhalte
  • Motorische Barrieren: Nicht-tastaturfreundliche Navigationselemente
  • Kognitive Barrieren: Komplexe Sprache oder unübersichtliche Seitenstrukturen

Verpflichtende Anforderungen

Um digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten, müssen Unternehmen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Bankwesen, E-Commerce und digitale Inhalte, unterschiedliche Aspekte berücksichtigen. Durch die Umsetzung dieser Anforderungen wird sichergestellt, dass digitale Angebote für ein möglichst breites Spektrum von Nutzern zugänglich und nutzbar sind. Dies trägt zur Schaffung einer inklusiveren digitalen Gesellschaft bei.

  • Einhalten des technischen Standards EN 301 549, der wesentliche Anforderungen der WCAG 2.1 umsetzt. Dieser Standard legt spezifische Anforderungen für die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) fest.
  • Bereitstellen von Informationen über mehrere Wahrnehmungskanäle (z. B. visuell und auditiv) gemäß den Anforderungen der WCAG 2.1.
  • Screenreader-Kompatibilität durch korrekte semantische HTML-Struktur für sehbehinderte Nutzer. Die technische Umsetzung dieser Struktur ist essenziell, um Barrieren zu vermeiden.
  • Leicht auffindbare Informationen durch klare Navigationsstrukturen und verständlich dargestellte Inhalte, wie es die WCAG 2.1 fordert. Dies dient der Sicherstellung, dass Nutzer unabhängig von ihren Fähigkeiten problemlos durch digitale Angebote navigieren können.
  • Verständliche Darstellung von Informationen. Für bestimmte Zielgruppen kann dies durch den Einsatz von Leichter Sprache unterstützt werden. Diese Maßnahme ist jedoch nicht in jedem Fall verpflichtend.
  • Bereitstellen einer Erklärung zur Barrierefreiheit (gesetzlich nur vorgeschrieben für öffentliche Stellen).

Ebene 1:
System

Ein barrierefreies Content Management System (CMS) bildet die Grundlage für eine barrierefreie Website. Es sollte beispielsweise folgende Funktionen bieten:

  • Strukturierte Überschriften (h1–h6): Ermöglicht eine klare hierarchische Strukturierung von Inhalten, die sowohl für Nutzer als auch für Screenreader wichtig ist.
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken: Sicherstellung, dass visuelle Inhalte für Menschen mit Sehbehinderungen zugänglich sind.
  • Barrierefreie Formulare: Formulare, die leicht verständlich und bedienbar sind, einschließlich klarer Beschriftungen und Anweisungen.
  • Bedienbarkeit per Tastatur: Alle Funktionen sind über die Tastatur zugänglich, was für viele Nutzer mit motorischen Einschränkungen wichtig ist.
  • Screenreader-Kompatibilität: Das System unterstützt Technologien, die von Menschen mit Sehbehinderungen verwendet werden, um Inhalte zu lesen.

Das von uns oft eingesetzte CMS NETZCOCKTAIL ist bereits weitgehend barrierefrei gestaltet und es wird kontinuierlich an Verbesserungen gearbeitet

Ebene 2:
Aufbau und Design

Das Design spielt eine entscheidende Rolle für die Barrierefreiheit. Ein barrierefrei gestaltetes Theme berücksichtigt unter anderem folgende Aspekte:

  • Kontrastreiche Farbkombinationen: Sicherstellung eines ausreichenden Kontrasts zwischen Vorder- und Hintergrundfarben.
  • Skalierbare Schriftgröße: Ermöglicht Nutzern, die Schriftgröße nach ihren Bedürfnissen anzupassen.
  • Lesbare Schriftarten und angemessene Größe: Verwendung von leicht lesbaren Schriftarten mit ausreichenden Abständen zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen.
  • Klare Navigationsstrukturen: Eine intuitive Navigation hilft Nutzern, sich schnell zurechtzufinden.
  • Klarheit und Konsistenz: Einheitliche Gestaltungselemente fördern das Verständnis der Inhalte.
  • Responsive Design: Anpassung des Layouts an verschiedene Geräte und Bildschirmgrößen.
  • Nutzbarkeit von Links und Buttons: Links und Schaltflächen sollten deutlich erkennbar sein und eine Mindestgröße von 24 × 24 Pixel aufweisen.

Ebene 3:
Inhalte

Als Agentur sorgen wir für ein barrierefreies CMS und Design. Auch wenn nur wenige unserer Auftraggeber rechtlich zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, empfehlen wir allen Kunden, ihre Inhalte möglichst inklusiv und barrierearm zu gestalten. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken: Beschreibungen müssen den Inhalt und die Funktion der visuellen Elemente korrekt wiedergeben.

  • Strukturierung mit Überschriften: Verwenden Sie eine logische Hierarchie (z. B. H1, H2), um die Lesbarkeit und Navigation zu verbessern.

  • Vermeiden von Bildtexten: Texte sollten nicht ausschließlich in Bildern dargestellt werden, es sei denn, sie sind zusätzlich als Text verfügbar.

  • Untertitel und Audiodeskriptionen: Sorgen Sie dafür, dass audiovisuelle Inhalte durch Untertitel und gegebenenfalls Audiodeskriptionen zugänglich sind.

  • Verständliche Sprache: Verwenden Sie einfache und klare Formulierungen, um die Inhalte für alle zugänglich zu machen.

  • Gebärdensprache und Leichte Sprache: Diese sind für wesentliche Inhalte auf Websites öffentlicher Stellen verpflichtend und helfen bei der Navigation und Erklärung der Barrierefreiheit.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Umsetzung eines barrierefreien Konzepts?

Die Umsetzung eines barrierefreien Konzepts sollte so früh wie möglich im Prozess beginnen, um sowohl gesetzliche Anforderungen zu erfüllen als auch potenzielle Probleme und Zusatzkosten zu vermeiden.

Wir empfehlen einen schrittweisen Ansatz zur Implementierung von Barrierefreiheit:

  • Durchführen einer Bestandsaufnahme der aktuellen Website
  • Identifizieren der wichtigsten Verbesserungsbereiche
  • Priorisieren von Maßnahmen basierend auf Aufwand und Wirkung
  • Schrittweise Umsetzung, beginnend mit den grundlegendsten Anforderungen
  • Technische Anpassungen
  • Plan für die Bearbeitung der Inhalte aufstellen (und auf der Website kommunizieren)
  • Alternativen für wesentliche Inhalte bereitstellen
  • Kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung

Auch wenn nicht alle Aspekte der Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden können, ist jeder Schritt in Richtung einer barriereärmeren Website ein Gewinn für Nutzenden und Unternehmen gleichermaßen.

In welchen Gesetzen und Normen kann ich mich über digitale Barrierefreiheit informieren?

Die wichtigsten Gesetze und Normen zur digitalen Barrierefreiheit sind:

EU-Ebene

EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA)

  • Musste bis 2022 in nationales Recht umgesetzt werden
  • Details der Umsetzung werden in der Norm EN 301 549 geregelt

Norm EN 301 549

  • Europäische Norm für digitale Barrierefreiheit
  • Referenziert direkt die WCAG 2.1 auf Level AA
  • Aktuelle Version: 3.2.1 (März 2021) 

Deutschland

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

  • Setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um
  • Tritt am 28. Juni 2025 in Kraft

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

  • Gilt ab 28.06.2025 für alle technischen Angebote, Anwendungen und Dienste
  • Verweist auf Norm EN 301 549
  • Enthält erweiterte Anforderungen an Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Leichte Sprache

International

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

  • Internationaler Standard für barrierefreie Webinhalte mit drei Konformitätsstufen:
    • A (grundlegend): Grundlegende Anforderungen, ohne die eine Benutzung der Website für Menschen mit Behinderung nicht möglich ist
    • AA (umfassend): Anforderungen, die Websites für die große Mehrheit der Menschen mit Behinderung zugänglich macht
    • AAA (erweitert): Weitere Anforderungen, die allerdings teilweise mit höherem Aufwand umsetzen sind
  • Aktuelle Version: 2.2 (August 2022)
  • Version 2.1 (Juni 2018) ist in EN 301 549 referenziert

Die Umsetzung dieser Richtlinien, insbesondere der WCAG 2.1 auf Level AA, bildet die Grundlage für barrierefreie digitale Angebote. Unternehmen und Organisationen sollten sich frühzeitig mit diesen Standards vertraut machen, um ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen rechtzeitig anzupassen.

Deutsche Übersetzung der WCAG 2.1

Tools zur digitalen Barrierefreiheit

Konformitätstests

  • Allgemeine Anmerkung: Siegel für Barrierefreiheit sind oft mehr Prestige als tatsächlich relevant. Es ist wichtig, sich auf die tatsächliche Zugänglichkeit zu konzentrieren.

 

Lighthouse

  • Beschreibung: Ein Open-Source-Tool von Google, das die Leistung, Zugänglichkeit und SEO von Webseiten analysiert.
  • Funktionalität: Bietet umfassende Berichte über die Barrierefreiheit einer Website und gibt konkrete Verbesserungsvorschläge.

developer.chrome.com/docs/lighthouse

 

Sa11y

  • Typ: Open-Source-Bookmarklet
  • Funktion: Ermöglicht eine schnelle Überprüfung der Barrierefreiheit direkt im Browser.
  • Anwendung: Nutzer können die Barrierefreiheit von Webseiten überprüfen, während sie diese besuchen.

sa11y.netlify.app

Colour Contrast Analyzer (CCA)

  • Beschreibung: Ein Tool zur Berechnung des Kontrastverhältnisses zwischen zwei Farben.
  • Funktionalität:
    • Überprüft, ob der Farbkontrast den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entspricht.
    • Unterstützt die Eingabe von Farben über verschiedene Methoden (z. B. RGB-Werte oder Farbauswahl).
    • Bietet eine klare Bewertung des Kontrastverhältnisses für Level AA und AAA der WCAG.

tpgi.com/color-contrast-checker

 

Weitere Tools

Accessibility Insights for Web

  • Bietet umfassende Tests zur Barrierefreiheit und unterstützt Entwickler bei der Identifizierung und Behebung von Problemen.

accessibilityinsights.io

 

ANDI (Accessible Name & Description Inspector)

  • Ein Tool zur Analyse von Elementen auf einer Webseite, um sicherzustellen, dass sie korrekt für Screenreader beschriftet sind.

ssa.gov/accessibility/andi

Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an

Wir hoffen, dass wir Ihnen hier wertvolle Einblicke in die Bedeutung und Umsetzung von Barrierefreiheit im Web geben konnten.

Die Vorteile einer barrierefreien Website sind vielfältig und betreffen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern alle Nutzer.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Umsetzung von Barrierefreiheit auf Ihrer Website benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team von Experten steht Ihnen gerne zur Verfügung, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen.

Unser Experten für Webdesign, UX und UI:

Rike Hennicken
Kreation
 +49 251 625252-65
 hennicken@livingconcept.de

Dennis Harwardt
Kreation
 +49 251 625252-817
 harwardt@livingconcept.de