Allgemeine Geschäftsbedingungen
LIVING CONCEPT WERBEAGENTUR GmbH
1. Allgemeines
1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der LIVING CONCEPT WERBEAGENTUR GmbH (nachfolgend „LIVING CONCEPT“ genannt) an ihre Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, LIVING CONCEPT hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen schriftlich regeln.
1.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.
2. Vertragsschluss
2.1 LIVING CONCEPT schließt mit dem Auftraggeber über die zu erbringenden Leistungen und/oder Leistungen einen schriftlichen Vertrag, der die Einzelheiten der Geschäftsbeziehung zu dem Auftraggeber regelt.
2.2 Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung der vom Auftraggeber im Auftragsformular angegeben oder fernmündlich mitgeteilten Leistungen zustande. Angebote von LIVING CONCEPT sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
3. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-bzw. Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform und werden ggf. als Mehraufwand berechnet.
3.2 Von LIVING CONCEPT übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.3 LIVING CONCEPT wird den Auftraggeber auf rechtliche Risiken hinweisen, soweit sie diese erkennt. Rechtliche Überprüfungen (insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht) sind nur dann von LIVING CONCEPT geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und schriftlich als Auftrag fixiert ist.
4. Beauftragung von Dritten
4.1 LIVING CONCEPT ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte (Erfüllungsgehilfen / Subunternehmer) damit zu beauftragen.
4.2 LIVING CONCEPT ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln nach Freigabe durch den Auftraggeber im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen.
4.3 Schaltaufträge für Medien erteilt LIVING CONCEPT – sofern nichts anderes vereinbart wurde - in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
4.4 Für mangelhafte Leistung der Medien haftet LIVING CONCEPT nicht. LIVING CONCEPT verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Medien abzutreten.
5. Lieferungen / Leistungen
5.1 Die Lieferverpflichtungen von LIVING CONCEPT sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von LIVING CONCEPT zur Versendung gebracht sind.
Sofern ein abnahmefähiges Werk geschuldet wird, erlischt die Leistungspflicht von LIVING CONCEPT mit Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber (siehe zur Abnahme von Werken Punkt 7.8 der AGB).
5.2 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (siehe hierzu Punkt 7 der AGB) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von LIVING CONCEPT schriftlich bestätigt worden sind.
5.3 Die Liefer –bzw. Leistungsfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der LIVING CONCEPT liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Leistungserbringung von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. LIVING CONCEPT wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
5.4 Lieferungen erfolgen ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein.
6. Vergütung der Agenturleistungen
6.1 Sofern im Vertrag/Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von LIVING CONCEPT erbrachten Leistungen nach den jeweils aktuellen Preislisten von LIVING CONCEPT abgerechnet.
6.2. Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.3 Die Agenturvergütung für einzelne Projekte und einmalige Leistungen ist nach Abschluss des Projekts bzw. der Erbringung der Leistung und Erteilung der Rechnung durch LIVING CONCEPT zur Zahlung fällig. Bei größeren Projekten oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist LIVING CONCEPT berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen.
6.4 Die Agenturvergütung für Laufzeitverträge wird – soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben – im Voraus nach Rechnungstellung fällig. LIVING CONCEPT behält sich eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
6.5 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.6 Rechnungen von LIVING CONCEPT sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mögliche Zahlungswege sind Einzugsermächtigung, Vorauskasse oder mit vorheriger Abstimmung die Überweisung nach Rechnung.
6.7 LIVING CONCEPT behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
6.8 Sollte der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug geraten, ist LIVING CONCEPT berechtigt, die weiteren Leistungen unbeschadet weitergehender Rechte solange einzustellen oder zurückzuhalten, bis der Auftraggeber Zahlung geleistet hat. Für künftig zu erbringende Leistungen ist LIVING CONCEPT berechtigt Vorauszahlung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt LIVING CONCEPT vorbehalten.
6.9 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber LIVING CONCEPT die entstandenen Kosten zu ersetzen. LIVING CONCEPT kann ohne Schadens- bzw. Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale in Höhe des eigenen Aufwands verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, LIVING CONCEPT jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
6.10 Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind nur mit von LIVING CONCEPT anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.11 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von LIVING CONCEPT sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch LIVING CONCEPT setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Ausführung seines Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig nach Auftragsvergabe in geeigneter Form an LIVING CONCEPT zu übermitteln und die Durchführung der Lieferungen und/oder Leistungen durch alle erforderlichen Maßnahmen aus der eigenen betrieblichen Sphäre zu unterstützen. Andernfalls ist LIVING CONCEPT berechtigt, die Leistungen nach eigenem Ermessen fertigzustellen und den Auftraggeber zur Abnahme aufzufordern.
7.3 Der Auftraggeber übernimmt die Koordination von eigenen Mitarbeitern und von ihm beauftragten Dritten, deren Lieferungen und Leistungen mit dem Auftrag in unmittelbarem oder mittelbarem Verhältnis stehen. Der Auftraggeber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass diese bei der Erbringung ihrer Lieferungen und/oder Leistungen mit LIVING CONCEPT so kooperieren, dass LIVING CONCEPT ihre vertraglichen Verpflichtungen ungehindert erfüllen kann.
7.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass durch von ihm eingebrachte oder weitergegebene Daten nicht gegen Strafrecht oder sonstiges öffentliches Recht verstoßen wird, dass die Ein- oder Weitergabe von Daten mit sittenwidrigem Inhalt unterbleibt und dass durch Inhalte oder benutzte Bezeichnungen (auch Domains) oder durch Art und/oder Ausmaß der Nutzung weder gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter, gegen Schutzrechte (Namens-, Marken- und Urheberrechte) Dritter, gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen wird. Der Auftraggeber hat LIVING CONCEPT auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Eintritt einer Änderung der Rechtsform oder des Namens sowie über den Verdacht oder das Bevorstehen einer Insolvenz LIVING CONCEPT zu informieren.
7.6 Im Falle des Verstoßes gegen die vorgenannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers behält sich LIVING CONCEPT das Recht vor, die Leistungen für den Auftraggeber einzustellen und/oder den Zugang zu genutzten Diensten zu sperren. Eine Einstellung der Leistungen lässt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung und die Bestimmungen zur Vertragslaufzeit unberührt.
7.7 Mehraufwand und Schäden, die infolge eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die vorstehende Mitwirkungspflichten für LIVING CONCEPT entstehen, kann LIVING CONCEPT dem Auftraggeber in Rechnung stellen, wobei der Mehraufwand zu den üblichen Vergütungssätzen von LIVING CONCEPT berechnet wird.
7.8 Nach der Fertigstellung und Übermittlung bzw. Zugänglichmachung von Arbeitsergebnissen ist der Auftraggeber innerhalb einer Woche verpflichtet, die Arbeitsergebnisse schriftlich abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Spezifikationen entsprechen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unerheblicher Mängel zu verweigern. Nimmt der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse innerhalb der Frist nicht ab, obwohl er hierzu verpflichtet ist, gelten diese nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen.
7.9. Übermittelt LIVING CONCEPT dem Auftraggeber Arbeitsergebnisse (Texte, Grafiken etc.) zur Durchsicht, Prüfung und Freigabe, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese umgehend auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Erteilt der Auftraggeber daraufhin die Freigabe bzw. nimmt er das Werk ab, erkennt er das Arbeitsergebnis damit als vertragsgemäß an mit der Folge, dass LIVING CONCEPT nicht haftbar ist für etwaige erkennbare Fehler (z.B. Tippfehler, Grammatik oder Übersetzungen).
8. Vertragslaufzeiten und Vertragskündigung
8.1 Vertragsinhalte können eine einmalige und/oder eine laufende Leistungen (Laufzeitverträge) sein.
8.2 Die Laufzeiten und Kündigungsfristen von Laufzeitverträgen werden individuell geregelt.
8.3 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.
8.4 Eine Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
9. Nutzungsrechte
9.1 Mit vollständiger Bezahlung gehen alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen von LIVING CONCEPT auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der von beiden Vertragspartnern zu Grunde gelegte Zweck des jeweiligen Vertrages bzw. Auftrages/Projektes erfordert. Im Zweifel erfüllt LIVING CONCEPT ihre Verpflichtungen durch Einräumung einfacher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer.
9.2 Der Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Zustimmung von LIVING CONCEPT berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
9.3 LIVING CONCEPT ist – auch wenn einzelvertraglich die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber vereinbart ist – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Namen des Auftraggebers im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.
9.4 Zieht LIVING CONCEPT zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für den Auftraggeber auf dessen Kosten erwerben und mit vollständigem Ausgleich der den Auftrag betreffenden Rechnung(en) durch den Auftraggeber an diesen übertragen.
9.5 Sollten die Rechte im Einzelfall in dem vorbenannten Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird LIVING CONCEPT den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
9.6 Original-/Basisdaten wie z. B. Negative, „offene“ Layoutdaten, Originalillustrationen, Photoshop-Ebenenmontagen, Source-Daten samt zugehöriger Dokumentation etc. gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang bzw. zur Übertragung der Nutzungsrechte, sondern verbleiben Eigentum von LIVING CONCEPT. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehören zum Leistungsumfang ausschließlich die Nutzungsrechte am Ergebnis (z.B. gedruckter Flyer, Anzeige, Website etc.) sowie ggf. druckfertige PDF-Dateien für den vereinbarten Nutzungszweck.
9.7 Jegliche von LIVING CONCEPT mit dem Ziel des Vertragsschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten, Leistungen, Konzepte und Ideen (inklusive Präsentationen/Pitches) dürfen – unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht - ohne ausdrückliche Zustimmung weder ganz noch teilweise genutzt werden. In der Annahme eines Präsentations- bzw. Pitchhonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung.
9.8 Stockmotive: Bildmotive von Fotoagenturen, die in der Rechnung als „Agenturlizenz“ gekennzeichnet sind, dürfen im Rahmen des von LIVING CONCEPT entwickelten Designs nach vollständiger Bezahlung verwendet bzw. verbreitet werden. Lizenzinhaber bleibt LIVING CONCEPT und überträgt lediglich die einmaligen Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte gelten ohne Einschränkung von Auflage, Zeit oder Reichweite, jedoch nur projektbezogen innerhalb der von LIVING CONCEPT entwickelten Leistung(en) und nicht für andere Medien/Einsatzbereiche. Der Erwerb einer Lizenzerweiterung auf weitere Medien/Einsatzbereiche ist möglich und muss gesondert vereinbart werden.
10. Hinweis auf Agentur
LIVING CONCEPT kann auf den von ihr erstellten Arbeitsergebnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise, z.B. mittels des Hinweises „© Living Concept“, auf ihre Agentur hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
11. Gewährleistung
11.1 Von LIVING CONCEPT gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher oder bekannter Mängel.
11.2 Liegt ein Mangel vor, den LIVING CONCEPT zu vertreten hat, so kann LIVING CONCEPT nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat LIVING CONCEPT das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts.
11.3 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 LIVING CONCEPT haftet dem Auftraggeber für die Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes.
Die Haftung von LIVING CONCEPT auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist wie folgt eingeschränkt:
LIVING CONCEPT haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalpflicht).
12.2 Soweit LIVING CONCEPT für fahrlässiges Verhalten haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf typische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
12.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von LIVING CONCEPT.
12.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
13. Aufrechnungsverbot
Gegen Ansprüche von LIVING CONCEPT kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
14. Geheimhaltung
14.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern, noch weiterzugeben, weder zu verwerten, noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von LIVING CONCEPT vorgestellten Ideen, Konzepten, Entwürfen, in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.
14.2 Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
14.3 Der Auftraggeber wird zudem den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf Passwörter, Rechnung tragen und alle Unterlagen und Programme vor der Einsichtnahme und dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.
15. Datenschutz
15.1 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass LIVING CONCEPT personenbezogene Daten, die sich aus der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Auftrags ergeben, während der Dauer des Vertrages/Auftrages speichert und verarbeitet, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Vertrags/Auftrages erforderlich oder dienlich ist.
15.2 LIVING CONCEPT ist berechtigt, den Auftraggeber in ihre Referenzliste aufzunehmen, ohne jedoch personenbezogen Daten mit aufzuführen.
15.3 Der Auftraggeber bestätigt, das von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an LIVING CONCEPT übermittelte, personenbezogen Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch LIVING CONCEPT im Rahmen des erteilten Auftrages keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet. Der Auftraggeber wird LIVING CONCEPT insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten freistellen.
15.4 Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an LIVING CONCEPT sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen. Bei Dokumenten in Papierform wird der Auftraggeber ebenfalls geeignete Sicherungsmaßnahmen für den Fall des Verlustes treffen.
16. Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LIVING CONCEPT gestattet.
17. Schriftform
Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (Email, SMS, Fax).
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht
18.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Münster.
18.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
19. Beschwerden/ Streitschlichtung
Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. In diesem Zusammenhang sind wir verpflichtet, Sie auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: hallo@livingconcept.de
HINWEIS NACH VSBG
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
AGB, Stand: 1. Februar 2020
Erweiterung der AGB für Kunden der LIVING CONCEPT MEDIA GmbH
1. GELTUNGSBEREICH UND ALLGEMEINES
1.1 Die LIVING CONCEPT MEDIA GmbH ("Anbieter") erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Produktbereich NETZCOCKTAIL (“Vertragsleistungen“) ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind als Vertragspartner des Anbieters in Bezug auf die Vertragsleistungen ausgeschlossen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, so unter anderem auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
1.3 Sofern und soweit im Einzelfall mit dem Kunden individuelle Vereinbarungen getroffen werden, haben diese in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, der schriftliche Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss gegenüber dem Anbieter abgibt (z.B. Kündigung, Mängelanzeigen, Fristsetzungen etc.), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (Email).
1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften in diesen AGB haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGEN DES ANBIETERS
2.1 Gegenstand des Vertrages ist im Wesentlichen die Erstellung einer Website (Webdesign, Struktur und Funktionalität der Website) für den Kunden („Kundenwebsite“) durch den Anbieter sowie deren Bereitstellung zur Nutzung über das Internet auf Servern des Anbieters während der Dauer des Vertrages nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
2.2 Art, Inhalt und Umfang der Leistungen des Anbieters richten sich nach dem von den Parteien gemäß nachfolgender Ziffer 3 geschlossenen Vertrag.
2.3 Unbeschadet der gesetzlichen Rechte des Anbieters zur Änderung bzw. Anpassung der Leistung, ist der Anbieter berechtigt, das Webdesign der Kundenwebsite insoweit – auch im Interesse des Kunden - zu ändern, als die entsprechende Änderung erforderlich ist, um die fehlerfreie Anzeige der Kundenwebsite im Rahmen aktueller marktüblicher Browser zu gewährleisten. Dies gilt nicht, sofern die entsprechende Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung des Änderungsinteresses des Anbieters nicht zumutbar ist.
3. ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS
3.1 Sämtliche Angebote des Anbieters sind unverbindlich, soweit sie nicht vom Anbieter zumindest in Textform als verbindlich bezeichnet worden sind. Gleiches gilt für die Angabe von Leistungsterminen.
3.2 Bei verbindlichen Angeboten des Anbieters bestimmt sich die Bindungsdauer nach den Angaben im Angebot. Der Vertrag über die Vertragsleistungen („Vertrag“) kommt der Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
3.3 Soweit die Angebote des Anbieters nicht gemäß Ziffer 3.1 als verbindlich bezeichnet sind, gilt für den Vertragsschluss folgendes: Indem der Kunde Vertragsleistungen beim Anbieter bestellt (Erteilung Auftrag), gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die bestellten Vertragsleistungen ab. Der Vertrag über die Vertragsleistungen („Vertrag“) kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung des Anbieters beim Kunden, spätestens mit Bereitstellung der bestellten Leistung durch den Anbieter, zustande.
4. PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Der Kunde versichert, dass die Angaben und Daten, die er im Zusammenhang mit und zum Zwecke von Abschluss und Durchführung des Vertrages beim Anbieter hinterlegt, insbesondere Name, Firmierung, Anschrift, Kontaktdaten, Bankverbindung, Ansprechpartner etc., vollständig und richtig sind. Diesbezügliche Änderungen wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich mitteilen.
4.2 Für die Inhalte der vom Anbieter für den Kunden gehostete Kundenwebsite ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Betrieb / der öffentlichen Zugänglichmachung der Kundenwebsite einhält und insbesondere die jeweils anwendbaren Pflichten zur Anbieterkennzeichnung („Impressumspflicht“) sowie die Informationspflichten zum Datenschutz („Datenschutzerklärung“) und sonstige Informationspflichten einhält. Eine dahingehende Prüfung der Kundenwebsite durch den Anbieter findet nicht statt. Soweit der Anbieter diesbezüglich Website-Checks anbietet, handelte es sich dabei lediglich um eine erste Hilfestellung, um Erkenntnisse für die Gestaltung der Kundenwebsite und der entsprechenden Inhalte zu erhalten. Keinesfalls ersetzt dieser Check entsprechende Rechtsberatung.
4.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, erstellt und verwaltet der Kunde grundsätzlich die im Rahmen der Kundenwebsite eingebundenen Inhalte (Texte, Bilder. etc.) selbst. Für die Erstellung und Verwaltung der Inhalte steht dem Kunden eine Redaktionssoftware, das sogenannte Content-Management-System (CMS), zur Nutzung zur Verfügung. Art und Umfang der Nutzungsmöglichkeit des CMS durch den Kunden richtet sich nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Jede darüber hinausgehende Nutzung des CMS ist unzulässig.
4.4 Dem Kunden ist es untersagt, unter Verwendung der Server des Anbieters rechtswidrige Inhalte, insbesondere Inhalte die gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichenrechte, Designrechte, Patentrechte, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte sowie gegen behördliche Auflagen verstoßen, zu nutzen, insbesondere solche zu speichern bzw. hochzuladen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
4.5 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die vorstehende Pflicht der Ziff. 4.4, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem Anbieter entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten, etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Anbieters, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
4.6 Der Anbieter ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte zu löschen oder - soweit erforderlich - den Zugang des Kunden zu den betroffenen Inhalten bzw. Vertragsleistungen bei einem Verstoß gegen die Regelungen unter vorstehender Ziff. 4.4 bis zur Beseitigung des Verstoßes zu sperren. Vor einer Löschung und nach einer Sperrung wird der Anbieter dem Kunden - soweit möglich - Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen gemäß vorstehender Ziff. 4.4 ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4.7 Die Verwaltung der Kundenwebsite durch den Kunden erfolgt über den Administrationsbereich der Kundenwebsite. Die für den Zugang zu diesem Bereich erforderlichen Zugangsdaten erhält der Kunde vom Anbieter. Der Kunde ist verpflichtet diese geheim zu halten. Sofern für den Kunden Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass unbefugte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben könnten, wird der Kunde den Anbieter unverzüglich informieren.
4.8 Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung sämtlicher Materialien (Marken, Logos, Grafiken, Bilder, Texte, Videos, etc.), die er dem Anbieter ggfs. zur Verwendung im Rahmen der Kundenwebsite, zur Erstellung des Webdesigns – einschließlich der Gestaltung des kostenlosen Webdesign-Entwurfs – sowie zur Erstellung von Inhalten für die Kundenwebsite oder deren späteren Überarbeitung zur Verfügung stellt bzw. auf die Server des Anbieters hochlädt („Kundenmaterialien“), alleine berechtigt ist, und dass durch diese bestimmungsgemäße Nutzung der Kundenmaterialien keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt den Anbieter für mögliche Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Nutzung der Kundenmaterialien durch den Anbieter ausdrücklich frei und wird den Anbieter nach besten Kräften bei der Verteidigung gegen diese Ansprüche unterstützen, insbesondere erforderliche Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, unverzüglich und vollständig zur Verfügung stellen und die Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung des Anbieters in gesetzlicher Höhe übernehmen, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
4.9 Sollte es bei der Nutzung der Server des Anbieters zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
4.10 Dem Kunden ist es untersagt, die Vertragsleistungen zu nutzen, um Angriffe auf die Funktionsfähigkeit der Leistungen des Anbieters oder gegenüber Dritten vorzunehmen, wie bspw. das massenhafte Versenden von E-Mails („Spam“), Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken, Einsatz oder Versenden von Spionage-Software, Viren und Würmern.
5. VERTRAGSLAUFZEIT, -BEENDIGUNG, EINSTELLUNG DER LEISTUNG
5.1 Sofern für das vom Kunden beauftragte Leistungspaket keine Mindestvertragslaufzeiten vereinbart sind, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
5.2 Bei vereinbarten Mindestvertragslaufzeiten verlängert sich die jeweilige Vertragsdauer jeweils – soweit kein abweichender Verlängerungszeitraum vereinbart wird - um 12 Monate, sofern der Kunde den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt.
5.3 Bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit laufen, kann der Kunde den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündigen, der Anbieter dagegen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.
5.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon für beide Parteien unberührt.
5.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn Tatsachen gegeben sind, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
eine Partei ihren vertraglichen Pflichten auch nach schriftlicher Aufforderung durch die jeweils andere Partei nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt;
der Kunde seine Zahlungen einstellt und diese auch nach schriftlicher Aufforderung durch den Anbieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist wieder aufnimmt;
über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder der andere Vertragspartner einen Insolvenzantrag stellt.
5.6 Mit Beendigung dieses Vertrages – gleich aus welchem Grund – stellt der Anbieter alle Leistungen ein; alle in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an Anbieter-Inhalten oder Anbieter-Anwendungen fallen mit sofortiger Wirkung an den Anbieter zurück und die Bereitstellung der Kundenwebsite sowie der E-Mail-Accounts über den Server des Anbieters wird ebenfalls mit sofortiger Wirkung eingestellt. Hiervon ausgenommen sind lediglich das für den Kunden vom Anbieter erstellte reine Webdesign - ohne technische Struktur und Funktionalitäten, insbesondere ohne CMS - sowie die für den Kunden vom Anbieter selbst angefertigten Inhalte. Diese kann der Kunde auch nach Beendigung des Vertrages gemäß den ihm eingeräumten Nutzungsrechten weiter im Rahmen von eigenen oder Drittsystemen nutzen. Für die Mitnahme der entsprechenden Daten/Dateien durch den Kunden gilt Ziffer 5.7 entsprechend.
Die entsprechende Weiternutzung und Mitnahme durch den Kunden gilt wiederum nicht bei Materialien Dritter, wie etwa vom Anbieter bei Dritten lizenziertes Bild- oder Textmaterial für die Kundenwebsite.
5.7 Darüber hinaus wird der Anbieter den Kunden mit Vertragsbeendigung darüber informieren, dass die vom Kunden bereitgestellten Kundenmaterialien sowie die vom Kunden im Rahmen seiner Verwaltung der Website auf den Servern gespeicherten Materialien (Dateien), soweit diese zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch bestimmungsgemäß auf den Servern des Anbieters gespeichert werden, nach Ablauf von 90 Tage nach Vertragsende vom Anbieter gelöscht werden können. Diese Dateien sowie etwaige erforderliche strukturelle Informationen werden dem Kunden auf dessen Wunsch vom Anbieter gegen Erstattung der dabei anfallenden Kosten in einem üblichen elektronischen Format zur Verfügung gestellt.
5.8 Der Anbieter wird dem Kunden die registrierte Domain mit Beendigung des Vertrags und unter Voraussetzung der vollständigen Zahlung aller dem Anbieter gemäß den Bestimmungen des Vertrages noch zustehenden Vergütungen herausgeben. Es wird klargestellt, dass der Anbieter nach Vertragsbeendigung keine Verlängerungen der Domainregistrierungen vornimmt und dass der Kunde daher rechtzeitig vor Auslauf der Registrierungsdauer seiner Domain für einen Transfer der Domain Sorge zu tragen hat.
6. DOMAINREGISTRIERUNG, -KÜNDIGUNG, PROVIDERWECHSEL
6.1 Sofern der Kunde den Anbieter mit der Registrierung einer Domain beauftragt hat, wird der Anbieter lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und der für die Vergabe der jeweiligen Domain zuständigen Stelle / Organisation tätig.
6.2 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (Domainendungen, wie etwa „.de“, „.com“ etc.) werden von unterschiedlichen Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der entsprechenden Second-Level-Domains, einschließlich der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit der Anbieter die Registrierung von Domains vermittelt, wird hiermit auf die Geltung der entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Vergabeorganisation hingewiesen, einsehbar z.B. unter www.denic.de (DENIC e.G.) und www.icann.org (ICANN).
6.3 Der Anbieter hat auf die Vergabe der Domains keinen Einfluss und kann daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass die vom Kunden gewünschte Domain dem Kunden auch tatsächlich zugeteilt werden kann oder nach Zuteilung Bestand hat. Darüber hinaus überprüft der Anbieter die vom Kunden gewünschte Domain nicht auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit, insbesondere nicht im Hinblick darauf, dass durch die gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt werden. Für derartige Rechtsverletzungen haftet allein der Kunde.
6.4 Soweit der Anbieter gegenüber dem Kunden Auskünfte über die Verfügbarkeit der vom Kunden gewünschten Domain erteilt, weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass er bezüglich dieser Auskünfte auf Informationen Dritter (Registrar / Domain-Vergabestelle) angewiesen ist, deren Richtigkeit er nicht bzw. nur eingeschränkt überprüfen kann. In jedem Fall beziehen sich Auskünfte des Anbieters über die Verfügbarkeit einer Domain lediglich auf den Zeitpunkt der Auskunftserteilung durch den Registrar / die Domainvergabestelle. Der Anbieter kann daher auch bei positiver Auskunft keine Gewähr für die Zuteilung der Wunschdomain an den Kunden übernehmen.
6.5 Sofern der Anbieter als Ansprechpartner für „General Request“ (an diese Kontaktadresse können allgemeine und technische Anfragen zur Domain gerichtet werden) oder „Abuse“ (an diese Kontaktadresse können Anfragen und Hinweise hinsichtlich einer womöglich rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Domain gerichtet werden) der Domain des Kunden fungiert, stellt der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter gegen den Anbieter aufgrund dieser Funktionen frei, soweit kein Vertretenmüssen des Anbieters vorliegt. Hinsichtlich der Haftung des Anbieters gegenüber dem Kunden wird auf Ziffer 12 verwiesen.
7. E-MAIL-EMPFANG UND -VERSAND
Sofern dem Kunden vom Anbieter E-Mail-Accounts zur Verfügung gestellt werden, wird dem Kunden lediglich die technische Schnittstelle zum Zugang zu den Accounts bereitgestellt. Die für den Zugriff auf die Accounts - insbesondere zum Abruf und zur Verwaltung der E-Mails - erforderliche Software (E-Mail-Client), wird vom Anbieter nicht zur Verfügung gestellt und ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
8. KUNDENWEBSITE
Die Kundenwebsite einschließlich der für Ihre Verwaltung erforderlichen Software (CMS), ggfs. weitere vom Anbieter bereitzustellende Software sowie die vom Anbieter zu hostenden Inhalte der Kundenwebsite werden vom Anbieter ab dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt für die Dauer des Vertrages auf eigenen Servern des Anbieters zur vertraglich vereinbarten Nutzung bereitgestellt. Sämtliche Leistungen werden nur über die Server des Anbieters zur Nutzung bereitgestellt, insbesondere ist jede Nutzung der Vertragsleistungen unter Verwendung von IT-Systemen (Servern) des Kunden oder Dritter ausgeschlossen, soweit nicht abweichend vereinbart.
9. ENTGELTZAHLUNG, ENTGELTERHÖHUNG, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
9.1 Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Leistungspakets. Alle angegebenen Entgelte verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
9.2 Soweit wiederkehrende Entgelte zu bezahlen sind, werden diese im Voraus am ersten Werktag des zu vergütenden Leistungszeitraums fällig. Soweit einmalige Entgelte zu zahlen sind, werden diese mit der vollständigen Erbringung der betreffenden Leistung bzw. mit deren Abnahme bei der Erstellung eines Werkes fällig.
9.3 Die Zahlung der wiederkehrenden Entgelte erfolgt durch Bankeinzug vom Konto des Kunden. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die jeweils fälligen Entgelte von dem vom Kunden angegebenen Konto einzuziehen. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, für eine ausreichende Deckung seines Kontos Sorge zu tragen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, werden die entstehenden Rücklastschriftgebühren (Je Kreditinstitut unterschiedlich) 1:1 an den Kunden weiterberechnet. Einmalige Entgelte werden vom Kunden per Banküberweisung gezahlt.
9.4 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
10. LEISTUNGSSTÖRUNGEN
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, von ihm erkannte Störungen dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
10.2 Bei der Überlassung des Speicherplatzes auf dem Server des Anbieters schließt der Anbieter jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Servers aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.
11. ÜBERGABEPUNKT, SERVER, DATENSICHERHEIT UND UPDATES
11.1 Übergabepunkt für die auf den Servern des Anbieters bereitgestellten Leistungen ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.
11.2 Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit seiner Server von 99 % im Monatsmittel.
11.3 Von der vertraglich geschuldeten Verfügbarkeit der Server ausgenommen sind in jedem Fall Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie aufgrund von Störungen der Verfügbarkeit des Servers über das Internet, die auf technischen oder sonstigen Problemen beruhen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Überlastung der Netze, Verschulden Dritter etc.)
11.4 Zur Vornahme von Wartungsarbeiten ist der Anbieter berechtigt, die Verfügbarkeit des Servers für maximal 2 Stunden pro Kalendermonat zu unterbrechen. Sofern für den Anbieter absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird der Anbieter dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.
11.5 System-Updates werden automatisch vom Anbieter durchgeführt, ohne dass der Kunde jede Änderung mitbekommt. Wichtige Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt.
12. HAFTUNG DES ANBIETERS
12.1 Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12.3 Die vorstehend geregelte Haftungsbeschränkung der Ziffern 12.1 und 12.2 gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat oder es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handelt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.
12.4 Die vorstehende Haftungsregelungen Ziffer 12.1 – 12.3 gilt auch für die Mitarbeiter des Anbieters sowie für Dritte, deren sich der Anbieter zur Erfüllung seiner Pflichten bedient. Unbeschadet bleibt zudem die Regelung unter Ziffer 10.2.
13. DATENSCHUTZ
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet (Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien eine entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab.
14. EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN DURCH DEN ANBIETER
14.1 Soweit dem Kunden vom Anbieter im Rahmen der Durchführung des Vertrages eigene Software des Anbieters, insbesondere das Content-Management-System (CMS) sowie die technische Infrastruktur und die Funktionalitäten der Kundenwebsite, zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird, räumt der Anbieter dem Kunden mit der jeweiligen Bereitstellung und für die Dauer dies Vertrages ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht unterlizenzierbares, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Software nach Maßgabe des vereinbarten Leistungspaketes über den Server des Anbieters zu nutzen. Eine physische Überlassung der Software des Anbieters an den Kunden erfolgt nicht.
14.2 Soweit der Anbieter für den Kunden Inhalte für die Nutzung im Rahmen seiner Kundenwebsite zur Verfügung stellt, insbesondere Texte, Grafiken, Bilder, Videos, etc., (Anbieterinhalte), räumt der Anbieter dem Kunden mit der jeweiligen Bereitstellung und für die Dauer dieses Vertrages ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht unterlizenzierbares, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Anbieterinhalte im Rahmen der Kundenwebsite des Kunden nach Maßgabe des vereinbarten Leistungspaketes über den Server des Anbieters öffentlich zugänglich zu machen.
Soweit es sich bei den Anbieterinhalten um Texte handelt, die dem Kunden vom Anbieter zur vorstehend dargelegten Nutzung im Rahmen der Kundenwebsite zur Verfügung gestellt werden, umfasst das Nutzungsrecht des Kunden auch das Recht, die Texte in bearbeiteter Form (in den Grenzen des Urheberpersönlichkeitsrechts, § 14 UrhG) öffentlich zugänglich zu machen.
Eine physische Überlassung der Anbieterinhalte an den Kunden erfolgt nicht.
14.3 Soweit der Anbieter dem Kunden Anbieterinhalte für die Nutzung im Rahmen seiner Kundenwebsite zur Verfügung stellt, die der Anbieter selbst erstellt hat – hiervon ausgenommen sind vom Anbieter zur Verfügung gestellte Inhalte Dritter - , räumt der Anbieter dem Kunden, zusätzlich zu den nach Ziffer 12.2 eingeräumten Nutzungsrechten, mit der jeweiligen Bereitstellung, ein auf den Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages gemäß Ziffer 5 aufschiebend bedingtes, zeitlich unbeschränktes, einfaches (nicht ausschließliches), nicht unterlizenzierbares (mit Ausnahme der Unterlizenzierung an Hosting-Provider im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Inhalte durch den Kunden), räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Anbieterinhalte im Rahmen einer Website des Kunden öffentlich zugänglich zu machen.
Soweit es sich bei diesen Anbieterinhalten um Texte handelt, die dem Kunden vom Anbieter zur vorstehend dargelegten Nutzung im Rahmen der Kundenwebsite zur Verfügung gestellt werden, umfasst das Nutzungsrecht des Kunden auch das Recht, die Texte in bearbeiteter Form (in den Grenzen des Urheberpersönlichkeitsrechts, § 14 UrhG) öffentlich zugänglich zu machen. Zum Zwecke dieser Nutzung der Anbieterinhalte gemäß dieser Ziffer 14.3 erfolgt auf Wunsch des Kunden eine physische Überlassung der entsprechenden Anbieterinhalte an den Kunden gemäß Ziffern 5.6 und 5.7.
14.4 Andere als die vorstehend eingeräumten Nutzungsrechte werden dem Kunden nicht eingeräumt. Hiervon unberührt bleiben dem Kunden zwingend zustehende Nutzungsrechte.
14.5 Der Kunde darf die ihm vorstehend eingeräumten Rechte nicht auf Dritte übertragen
15. NUTZUNGSRECHTEEINRÄUMUNG DURCH DEN KUNDEN
15.1 Soweit der Kunde dem Anbieter Kundenmaterialien gemäß Ziffer 4.8 zum Zwecke der Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt, räumt der Kunde dem Anbieter an den Kundenmaterialien mit dessen Bereitstellung bzw. Übermittlung und für die Dauer dieses Vertrages (einschließlich der Dauer der Bereithaltung gemäß Ziffer 5.7), ein einfaches, räumlich unbeschränktes und übertragbares Recht ein, die Kundenmaterialien zu bearbeiten und – auch in bearbeiteter Form – zu vervielfältigen (insbesondere zu speichern), zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu senden.
15.2 Der Anbieter ist berechtigt, die ihm gemäß Ziffer 15.1 eingeräumten Rechte zu den dort genannten Zwecken an Dritte unterzulizensieren.
16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
16.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Anbieters in Münster. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
16.3 Sollten einzelne Klauseln des Vertrages, insbesondere der AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages bzw. der AGB nicht.
AGB-Erweiterung Hosting, Stand: 30. Februar 2020