Allgemeine Geschäftsbedingungen
der LIVING CONCEPT Werbeagentur GmbH
1. Allgemeines
1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der LIVING CONCEPT Werbeagentur GmbH (nachfolgend „LIVING CONCEPT“ genannt). Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, LIVING CONCEPT hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Präsentationen
2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung der von LIVING CONCEPT mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (inkl. Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von LIVING CONCEPT. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von LIVING CONCEPT zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemaßnahmen des Auftraggebers keine Anwendung gefunden haben.
2.2 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von LIVING CONCEPT.
2.3 Urheber- und Eigentumsrechte an den von LIVING CONCEPT im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei LIVING CONCEPT. Es kann im weiteren Projektverlauf lediglich eine Übertragung der Nutzungsrechte erfolgen.
3. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-bzw. Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform und werden ggf. als Mehraufwand berechnet.
3.2 Von LIVING CONCEPT übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, „offene“ Layoutdaten, Photoshop-Ebenenmontagen u.ä.), welche LIVING CONCEPT erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von LIVING CONCEPT. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist LIVING CONCEPT nicht verpflichtet.
4. Auftragserteilung an Dritte
4.1 LIVING CONCEPT ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 LIVING CONCEPT ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung von LIVING CONCEPT vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 3.3 (LIVING CONCEPT AGB) zu erteilen.
4.3 Aufträge an Werbeträger erteilt LIVING CONCEPT in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
4.4 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet LIVING CONCEPT nicht. LIVING CONCEPT verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.
5. Lieferung, Lieferfristen
5.1 Die Lieferverpflichtungen von LIVING CONCEPT sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von LIVING CONCEPT zur Versendung gebracht sind.
5.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/ Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von LIVING CONCEPT schriftlich bestätigt worden sind.
5.3 Von LIVING CONCEPT zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von LIVING CONCEPT bestätigt worden ist.
5.4 Gerät LIVING CONCEPT mit ihren Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
5.5 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der LIVING CONCEPT liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. LIVING CONCEPT wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
5.6 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von LIVING CONCEPT, wenn dies ausdrücklich vereinbart und schriftlich als Auftrag fixiert ist.
5.7 Lieferungen erfolgen frei Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein.
6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
6.1 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Rechnungen von LIVING CONCEPT sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mögliche Zahlungswege sind Einzugsermächtigung, Vorauskasse oder mit vorheriger Abstimmung die Überweisung nach Rechnung.
6.4 LIVING CONCEPT kann Verzugszinsen berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn LIVING CONCEPT eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
6.5 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber LIVING CONCEPT die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu ersetzen. LIVING CONCEPT kann ohne Schadens- bzw. Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale in Höhe des eigenen Aufwands verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, LIVING CONCEPT jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
6.6 Ist der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von LIVING CONCEPT nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
6.7 Bei länger andauernden Projekten behält LIVING CONCEPT sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.
6.8 LIVING CONCEPT behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
6.9 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von LIVING CONCEPT sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
6.10 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von LIVING CONCEPT wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d.§321 BGB ist LIVING CONCEPT berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
6.11 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt LIVING CONCEPT vorbehalten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 LIVING CONCEPT behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LIVING CONCEPT zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.
8. Stornierungskosten, Kündigung des Vertrages
8.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann LIVING CONCEPT unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8.2 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.
9. Nutzungsrechte
9.1 Original-/Basisdaten wie z. B. Negative, „offene“ Layoutdaten, Originalillustrationen, Photoshop-Ebenenmontagen etc. gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang bzw. zur Übertragung der Nutzungsrechte, sondern bleiben Eigentum von LIVING CONCEPT. Falls nicht ausdrücklich anders definiert, gehören zum Leistungsumfang ausschließlich die Nutzungsrechte am Ergebnis (z.B. gedruckter Flyer, Anzeige, Website etc.) sowie ggf. druckfertige PDF-Dateien.
9.2 LIVING CONCEPT wird dem Besteller mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt LIVING CONCEPT ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von LIVING CONCEPT.
9.3 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei LIVING CONCEPT.
9.4 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat LIVING CONCEPT von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
10. Impressum
LIVING CONCEPT kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
11. Gewährleistung
11.1 Von LIVING CONCEPT gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
11.2 Die Gewährleistungspflicht von LIVING CONCEPT ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 LIVING CONCEPT ist grundsätzlich Auftragnehmer für die Konzeption, Organisation, Gestaltung und Realisation von Werbemaßnahmen im Namen des Auftraggebers. LIVING CONCEPT übernimmt ausdrücklich keine Haftung für falsche oder wettbewerbswidrige Inhalte, nicht branchennormkonforme Produktinformationen und die Abbildung/Nennung urheberrechtlich geschützter Motive oder Namen. Für mögliche, im Rahmen der verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen geltend gemachte Ansprüche Dritter z.B. in Form von Abmahnungen, Schadensersatzforderungen etc. an LIVING CONCEPT, haftet der Auftraggeber.
12.2 Alle konsumrelevanten, politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Text- und Bildaussagen, Angebote, Vergleiche, Namen, Marken sowie die Nennung von Datumsangaben, Fristen oder Preisen in den zu verbreitenden Medien geschehen im Namen und in der Verantwortung des Auftraggebers.
12.3 LIVING CONCEPT haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
12.4 Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt-Carriers eingetreten, so tritt LIVING CONCEPT alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab.
12.5 Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die LIVING CONCEPT die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von LIVING CONCEPT oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von LIVING CONCEPT autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten hat LIVING CONCEPT auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen LIVING CONCEPT, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.
12.6 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. LIVING CONCEPT ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.
13. Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
13.1 Gegen Ansprüche von LIVING CONCEPT kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
13.2 Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.
14. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
14.1 Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 des Teledienst Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass LIVING CONCEPT seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
14.2 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von LIVING CONCEPT, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
14.3 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, die von LIVING CONCEPT während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt LIVING CONCEPT auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. LIVING CONCEPT wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder LIVING CONCEPT gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Münster.
15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
16. Sonstiges
16.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
16.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
16.3 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
16.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von LIVING CONCEPT gestattet.
16.5 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung geht deren etwaig zwingendes Recht anderslautender Regelungen dieser Bestimmungen vor. Auch das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, ebenso wie Herstellergarantien.
16.6 LIVING CONCEPT wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf das Netzwerk von LIVING CONCEPT bzw. Nutzung der Dienste von LIVING CONCEPT gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.
16.7 Es gelten die Angebote von LIVING CONCEPT. Macht der Auftraggeber geltend, es seien von der (Prospekt-) Produktbeschreibung Abweichungen vereinbart, so hat er dies im Zweifel zu beweisen.
16.8 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung. LIVING CONCEPT ist berechtigt, in den von ihr erstellten und/oder veränderten Seiten META- Informationen einzubringen, die insbesondere Urheberbezeichnung und Marken im weiteren Sinne, sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte betreffen. Solche Angaben werden von den Vertragsparteien im Zweifel nicht als redaktionelle Bearbeitung der Dokumente angesehen. Eine Übernahme redaktioneller Verantwortung ist mit der Einbringung dieser META- Informationen nicht verbunden. Ist oder wird LIVING CONCEPT gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben in Internet- Seiten offen oder als META- Daten zu hinterlegen, so ist LIVING CONCEPT nach pflichtgemäßem Ermessen soweit der Auftraggeber nicht innerhalb angemessener Frist dem Verlangen von LIVING CONCEPT nachkommt oder "Gefahr im Verzuge" vorliegt, berechtigt, diese Angaben auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zu hinterlegen, soweit sie LIVING CONCEPT bekannt sind, oder bis zur rechtsgültigen Hinterlegung der Informationen durch den Auftraggeber, die Internet-Seiten vom Netz zu nehmen.

